Spenden bis 200,00 Euro können
Sie mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank steuerlich geltend
machen. Erst ab einer Spendenhöhe von 200,01 Euro ist die Vorlage einer
amtlichen Zuwendungsbestätigung erforderlich. Möchten Sie dennoch eine
Spendenquittung ausgestellt bekommen, vergessen Sie bitte nicht, auf der
Überweisung Ihre volle Adresse anzugeben.